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Maskenverweigerer machen sich strafbar

Polizei warnt vor Fakes: Diese Maskenpflicht-Atteste sind ungültig!

Maskenverweigerer im Bahnverkehr
Maskenverweigerer im Bahnverkehr
scg axs, dpa, Sebastian Gollnow

Immer wieder trifft die Polizei auf Maskenverweigerer, die ein selbstausgefülltes Online-Attest bei sich tragen. Die Menschen selbst wiegen sich in Sicherheit, doch die Polizei warnt: Die Betroffenen machen sich strafbar!

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Online-Atteste befreien nicht vor der Maskenpflicht

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbstausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Immer wieder legten Menschen bei Verstößen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster am Donnerstag mit.

Wer tatsächlich Anrecht auf ein Attest gegen das Maske-Tragen hat, haben wir hier aufgelistet.

Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.

Quelle: DPA/RTL.de

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