Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat sich für eine Maskenpflicht für Lehrerinnen auch im Klassenzimmer ausgesprochen. Er halte das "durchaus für sinnvoll", sagte er der Welt. Der empfohlene Sicherheitsabstand sei in beengten Klassenräumen oft nicht möglich. "Wenn Sie im Frontalunterricht vor der Klasse stehen, haben Sie aber eine ähnliche Situation wie im Chor. Da können Lehrer zu Superspreadern werden", argumentierte Fischbach.

Es sei auffällig, "dass es bei den letzten Ausbrüchen an Schulen immer Lehrer waren, die das Virus von außen hereingetragen hatten". Daher müssten die Betroffenen genau auf Symptome achten, die mit einer Covid-19-Erkrankung einhergehen könnten "und sich dann sehr schnell und frühzeitig testen lassen". Mit Blick auf die Situation in den Kinderarztpraxen im Herbst betonte Fischbach zudem: "Das Infektionsgeschehen wird auf jeden Fall zunehmen und uns im Zusammenhang mit der Grippewelle vor große Herausforderungen stellen."

Keine bundesweit einheitliche Regelung

Momentan sind die Regelungen für das Maskentragen in Schulen je nach Bundesland unterschiedlich. Bisher ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das an weiterführenden Schulen auch im Unterricht eine Maskenpflicht vorsieht. Allerdings soll dort die zum 31. August auslaufende Regelung nicht verlängert werden. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) begründete das am Donnerstag mit einem sinkenden Infektionsgeschehen.

In Berlin können Schulen selbst entscheiden, ob sie auch im Unterricht eine Maskenpflicht verhängen wollen, in Sachsen-Anhalt gibt es generell keine Verpflichtung hierzu. Ausgenommen sind die ersten beiden Schultage nach den Ferien, danach dürfen auch dort die Schulen selbst über eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände entscheiden.

In den anderen Bundesländern gilt eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts, wobei sie in Thüringen nur an bestimmten Stellen im Schulgebäude, wie dem Mensabereich, gilt und es in Hessen einige Städte gibt, wo die Masken auch im Unterricht getragen werden müssen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts nur an weiterführenden Schulen, in den restlichen Ländern sind auch Grundschulen von der Regelung betroffen.

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