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Deutschland Coronavirus-Ausbruch

Schleswig-Holstein verhängt Quarantänepflicht für Reisende aus Gütersloh

Beherbergungsverbot für Menschen aus Kreis Gütersloh

Die Vorfälle in Gütersloh sind beileibe kein Einzelfall. Auch in Göttingen, Magdeburg und Berlin-Neukölln gibt es Corona-Hotspots. Nicht nur bei den Gesundheitsämtern läuten die Alarmglocken. Inzwischen werden sogar in deutschen Urlaubsorten erste Touristen zurück nach Hause geschickt.

Quelle: WELT/Peter Haentjes

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Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. In Bayern gilt gar ein Beherbungsverbot für Menschen aus betroffenen Landkreisen.

Für viele Menschen in den Landkreise Gütersloh und Warendorf bedeutet der Corona-Ausbruch in der Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück auch das Aus für ihre Sommerurlaubspläne. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am Dienstag bei einer Kabinettssitzung in Lübeck die Ausweitung der Quarantänepflicht auf Reisende innerhalb Deutschlands beschlossen. Personen, die aus Landkreisen mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro Woche nach Schleswig-Holstein kommen, sind danach verpflichtet sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben.

Das gilt sowohl für die Bewohner der Landkreise Gütersloh und Warendorf als auch für Schleswig-Holsteiner, die zum Beispiel Freunde in Gütersloh, Verl oder Beckum besucht haben und dann zurück in ihre Heimat reisen. Wer aus einem der innerdeutschen Risikogebiete nach Schleswig-Holstein komme, habe sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben“, heißt es in einer Mitteilung der Kieler Staatskanzlei. Nicht zur Absonderung geeignet seien beispielsweise „Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen“.

 Hotelzimmer mit separaten Bädern können dagegen genutzt werden. Allerdings dürfte ein Urlaub, bei dem das Hotelzimmer 14 Tage lang nicht verlassen werden darf, begrenzten Reiz ausüben. 

Auch in Bayern gilt ein Verbot

Beherbergungsbetriebe in Bayern dürfen künftig keine Gäste mehr aufnehmen, die aus einem Landkreis einreisen, in dem die Zahl der Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt.

Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mit. „Das ist eine Schutzmaßnahme, die wir für wirklich notwendig halten“, sagte er. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Die bayerische Staatsregierung begrüßt den Lockdown im Kreis Gütersloh, hält ihn aber nicht für ausreichend. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe seinem NRW-Kollegen Armin Laschet (CDU) per Kurznachricht mitgeteilt, dass er das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung begrüße, sagte Herrmann. Die Staatsregierung sei allerdings angesichts von rund 1600 Corona-Infizierten irritiert darüber, dass für den Landkreis keine Ausreisebeschränkungen erlassen wurden.

Zuvor hatte Mecklenburg-Vorpommern am Montag auf der Urlaubsinsel Usedom 14 Menschen aus Corona-Risiko-Gebieten aufgefordert, vorzeitig abzureisen, darunter auch ein Paar aus Gütersloh.

Verwiesen wurde auf die Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Demnach dürfen auch dort Personen nicht einreisen oder bleiben, wenn sie aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommen, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.

Lauterbach warnt Gütersloher vor Urlaubsreisen

Laut Landesverordnung können aber auch Gäste aus Risikoregionen in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen. Dafür müssen sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das bestätigt, „dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind“.

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Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach begrüßte die Entscheidung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für eine starke Beschränkung des öffentlichen Lebens im Kreis Gütersloh und warnte zugleich vor Urlaubsreisen von Bewohnern des Kreises Gütersloh. „Das war überfällig und im Großen und Ganzen angemessen“, sagte Lauterbach der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

„Jetzt ist eine intelligente, schnelle und repräsentative Testung notwendig“, betonte Lauterbach. Dabei müsse nicht der letzte infizierte Tönnies-Mitarbeiter gefunden werden. „Man muss sich jetzt um die Bevölkerung kümmern“, sagte Lauterbach, nach dessen Einschätzung das Infektionsgeschehen im Kreis Gütersloh bereits seit acht Wochen grassiert. Ausdrücklich warnte Lauterbach davor, dass Bewohner des Kreises Gütersloh zu Urlaubsreisen aufbrechen, ohne dass sie zuvor getestet worden seien. „Dann besteht die Gefahr, dass das Virus aus Gütersloh wieder verbreitet wird“, sagte Lauterbach.

dpa/coh/lep/uex

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